Willkommen!

Mein Name ist 
Jörn Lengert. 
Sozialpädagoge/Sozialarbeiter B. A. 
BVEB e.V.  zertifizierter Verfahrensbeistand

Ich übernehme 
Verfahrensbeistandschaften gem. §158 FamFG 
an den Amtsgerichten
Hamm und Bonn
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE RECHTE DES KINDES
(UN-Kinderrechtskonvention)
Artikel 12
Berücksichtigung des Kindeswillens
(1)    Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. 
(2)    Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden. 

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